Erbrecht und Testament

 

Das Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge, die neben dem Ehepartner in erster Linie die eigenen Kinder begünstigt.

 

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen

 

Ein Testament zu verfassen lohnt sich, wenn Sie darüber hinaus auch andere Erben einsetzen möchten.

Was muss beim Verfassen eines Testaments beachtet werden?

  • Das Testament muss von Ihnen selbst komplett handschriftlich verfasst sein.

  • Unterschreiben Sie das Dokument mit Ort, Datum und Ihrem vollständigen Namen.

  • Das Testament kann, aber muss nicht von einem Notar beglaubigt sein.

  • Sie können Ihr Testament im Zentralen Testamentsregister (ZTR) eintragen und sich bezüglich der Rechtssicherheit der gewählten Formulierungen von einem Juristen beraten lassen.

  • Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein neues Testament anfertigen, gilt immer die Fassung mit dem aktuellsten Datum.

 

Ausführliche Informationen zum Thema Erbrecht bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.