Digitaler Nachlass

Internetaktivitäten hinterlassen ihre Spuren, z. B. in sozialen Netzwerken, Foren oder auch in Form von Videos, Blogs oder einer eigenen Website. Zum digitalen Nachlass zählen aber auch alle Internetkonten (z. B. Facebook, Twitter, Instagram), Vertragsbeziehungen (z. B. Streamingdienste, Software-as-a-Service-Lösungen (SaaS)) sowie Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte an Hardware, Software und Inhalten.

Auch mit ausgefeilter Computer-Forensik oder digitalen Nachlassverwaltern ist es nicht immer möglich, alle Spuren ausfindig zu machen (z. B. wenn bei einem Account nicht der Klarname verwendet wurde). Deshalb ergibt es durchaus Sinn, sich zu Lebzeiten einmal Gedanken zu machen, was mit dem digitalen Nachlass passieren soll:

  • Wer erhält Zugangsdaten zu bestimmten Accounts?

  • Welche Services sollen beibehalten und welche gelöscht werden?

  • Welche Dienste müssen gekündigt werden?

Manche Onlinedienste bieten einen systemeigenen Lösungsansatz (z. B. automatische Löschung nach einer vorher festgelegten Zeit der Inaktivität). Wir beraten Sie gerne zu den möglichen Ansätzen in Bezug auf Ihr digitales Erbe, das Sie hinterlassen.

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