Patientenverfügung

Krankheiten und Unfälle sind schwere Schicksalsschläge, die einen Menschen jedoch nicht bloß im Alter ereilen können. Deshalb lohnt es sich, sich auch in jungen Jahren einmal Gedanken über die eigene Einstellung bezüglich Pflegebedürftigkeit, Lebensqualität und des Leidens im Krankheitsfall zu machen. Eine Patientenverfügung kostet nichts – außer ein wenig Zeit, seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Dabei geht es z. B. um das Thema „Lebenserhaltende Maßnahmen“ oder auch Bluttransfusionen. Sie können auch bestimmte Fälle (z. B. Krankheitsverläufe und die daraus resultierenden Konsequenzen) benennen, die Ihnen wichtig sind. Für die Angehörigen, Ärzte und das Pflegepersonal ist eine Patientenverfügung bindend. Sie ist ohne notarielle Beglaubigung gültig, muss jedoch von Ihnen mit Datum und Unterschrift unterzeichnet werden. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über die Inhalte Ihrer Patientenverfügung und auch darüber, wo das Dokument aufbewahrt wird, damit es im Ernstfall auch aufgefunden werden kann.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet Ihnen weiterführende Informationen zum Thema Patientenverfügung.